Seit Jahren fordern die Kommunen die Einführung eines sozialen Arbeitsmarktes, um insbesondere Langzeitarbeitslosen wieder Beschäftigung zu geben, für sie eine neue Perspektive zu bieten und die Kommunen von den Sozialkosten zu entlasten. Nachdem in der vergangenen Legislaturperiode diese Forderung am Widerstand des Finanzministers scheiterte, ist jetzt endlich ein Programm gegen die Langzeitarbeitslosigkeit auf den Weg gebracht worden. Arbeitsminister Hubertus Heil hat ein vielversprechendes, zweiteiliges Konzept zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit vorgelegt, das im Kabinett bereits beschlossen wurde.
Mit der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sollen Arbeitsverhältnisse von sehr arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen gefördert werden. Damit kommen die gut 800.000 erwerbsfähigen Menschen in den Blick, die seit mindestens sieben Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig waren. Um ihre Chancen auf Arbeit zu verbessern, soll zahlen künftig in den ersten beiden Jahren eines Arbeitsverhältnisses ein Zuschuss von 100 Prozent gezahlt werden. Basis ist der gesetzliche Mindestlohn. Der Zuschuss sinkt ab dem dritten Jahr um zehn Prozentpunkte jährlich. Die Förderdauer beträgt bis zu fünf Jahre.
Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes soll das zweite Instrument Personen erreichen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, um damit zu verhindern, dass sich Arbeitslosigkeit überhaupt erst verfestigt. Deshalb wird es einen neuen Lohnkostenzuschuss geben, der 75 Prozent im ersten und 50 Prozent im zweiten Jahr des Arbeitsverhältnisses beträgt. Auch hier werden die Menschen während der gesamten Förderdauer individuell betreut, um sie möglichst dauerhaft in Beschäftigung zu bringen.
Zu dem Konzept gibt es naturgemäß noch weiteren Diskussionsbedarf, zumal der Kabinettbeschluss nicht alle Erwartungen erfüllt. Die politische Debatte um die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Instrumente des Gesetzes wird im Rahmen der parlamentarischen Befassung fortgeführt werden. Dennoch ist das Konzept nicht nur die Umsetzung des Koalitionsvertrages. Endlich werden Langzeitarbeitslosen zu einem wichtigen Thema der Arbeitsmarktpolitik, für das mit rund vier Milliarden Euro auch die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Das ist konkrete Politik für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land.