Am 1. August 2019 trat die 26. BAföG-Novelle in Kraft, wodurch sich die Leistungen ab dem Wintersemester 2019/20 deutlich erhöhen werden.
„Die Einführung des BAföG war einer der größten Erfolge der vor 50 Jahren gewählten ersten SPD-geführten Bundesregierung. In dieser Legislaturperiode konnte die SPD sich wieder durchsetzen, wenn es um Chancengleichheit bei Ausbildung und Studium geht. Mit der 26. BAföG-Novelle tragen wir insbesondere durch eine Erhöhung des Wohnzuschlags den gestiegenen Wohnkosten in Universitätsstädten wie Münster Rechnung“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Bernhard Daldrup.
Jeweils zu Beginn des Schuljahres beziehungsweise des Wintersemesters werden die Bedarfssätze erhöht. Der Wohnzuschlag für BAföG-Geförderte, die nicht bei den Eltern wohnen, wird um 30 Prozent angehoben: von derzeit 250 Euro auf 325 Euro. Auch der BAföG-Zuschlag zur Krankenversicherung berücksichtigt künftig die seit der letzten Anpassung gestiegenen Kosten.
Außerdem können BAföG-Empfangende, die Kinder erziehen oder nahe Angehörige pflegen, sich über bessere Leistungen freuen. Um Verschuldensängsten entgegenzuwirken, gibt es nun einen Schuldenschnitt nach 20 Jahren, wenn der Kreditanteil nicht zurückgezahlt werden konnte. Insgesamt steigt der Förderhöchstsatz beim BAföG so von 735 Euro auf 861 Euro monatlich.
„Der Erfolg im Studium darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Deshalb sorgen wir dafür, dass mehr junge Menschen Anträge stellen können und wieder mehr Menschen BAföG erhalten“, so Daldrup abschließend.