Der Deutsche Bundestag vergibt Stipendien für ein Austauschjahr in den USA an Schülerinnen und Schüler und junge Berufstätige. Das Parlamentarische Patenschafts-Programm gibt seit 1983 jedes Jahr Schülerinnen und Schülern sowie jungen Berufstätigen die Möglichkeit, mit einem Stipendium des Deutschen Bundestages ein Austauschjahr in den USA zu erleben. Zeitgleich sind junge US-Amerikaner zu einem Austauschjahr zu Gast in Deutschland. Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des US-Congress. Es steht unter der Schirmherrschaft des Bundestagspräsidenten.
Für das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) können sich Schülerinnen und Schülern bzw. junge Berufstätige und Auszubildende bewerben.
Basisinformationen für Schülerinnen und Schüler
Wer kann sich grundsätzlich bewerben?
Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, die ihren ersten Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, muss mit der deutschen Sprache, Geschichte und Kultur ausreichend vertraut sein, um die Aufgabe einer Junior-Botschafterin oder eines Juniorbotschafters für Deutschland übernehmen zu können. Die Schüler müssen zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli) mindestens 15 und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein; weitere Hinweise: Informationen zur Altersgrenze). Zu diesem Zeitpunkt darf die Schulausbildung noch nicht mit dem Abitur abgeschlossen sein. Bewerben können sich Schüler von Gymnasien oder Real- und Sekundarschulen. Über den richtigen Zeitpunkt für ein Austauschjahr und die Möglichkeiten der Anerkennung des Auslandschuljahres in Deutschland empfiehlt sich ein rechtzeitiges Gespräch mit der Schulleitung. Die Anerkennung von Auslandsschuljahren ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Eine Übersicht der Regelungen (und weitere Informationen) gibt der Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen (AJA).
Nicht bewerben können sich Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit (auch mit deutsch-amerikanischer Doppelstaatsangehörigkeit) und Inhaber einer Greencard.
Wie bewerbe ich mich?
Die Bewerbungsfrist für das 37. PPP 2020/21 beginnt am Donnerstag, dem 2. Mai 2019 und endet am Freitag, dem 13. September 2019.
Sie können sich direkt online bewerben oder per Post. Wenn Sie sich schriftlich bewerben wollen, dürfen Sie ausschließlich das Bewerbungsformular verwenden. Dieses Formular muss von Ihnen direkt an die für Ihren Wahlkreis zuständige Austauschorganisation geschickt werden.
In Deutschland betreuen verteilt über die 299 Bundestagswahlkreise fünf Austauschorganisationen das PPP für Schülerinnen und Schüler (Welche Austauschorganisation für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier: Austauschorganisationen und Wahlkreise).
Ihre Bewerbung muss spätestens am Stichtag über das Online-Formular eingegangen sein. Schriftliche Bewerbungen müssen an diesem Tag spätestens bei der zuständigen Austauschorganisation vorliegen (Datum des Eingangs, nicht des Poststempels). Bewerbungen per E-Mail sind nicht möglich. Auch Bewerbungen, die nicht über dieses Online-Portal oder mit dem offiziellen Formular erfolgen, werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben Bewerbungen, die an die Bundestagsverwaltung oder an ein Mitglied des Bundestages gesendet werden, sowie unvollständig ausgefüllte Formulare, die verspätet oder an eine nicht zuständige Austauschorganisation gesandt wurden.
Wie geht es dann weiter?
Nach Einsendung der Bewerbung erhalten Sie von der Austauschorganisation die vollständigen Bewerbungsunterlagen, sofern Sie aufgrund Ihrer Angaben die Teilnahmebedingungen erfüllen. Die Unterlagen senden Sie bitte vollständig ausgefüllt und bis spätestens zu der (von der Organisation) gesetzten Frist an diese zurück. Ansprechpartner für persönliche Rückfragen zu Ihrer Bewerbung ist in dieser Phase die für Sie zuständige Austauschorganisation.
Basisinformationen für Berufstätige und Auszubildende
Wer kann sich bewerben?
Junge Berufstätige und Auszubildende mit erstem Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland, die zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli des Ausreisejahres) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und höchstens 24 Jahre alt sind. Wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, muss mit der deutschen Sprache, Geschichte und Kultur ausreichend vertraut sein, um die Aufgabe einer Junior-Botschafterin oder eines Juniorbotschafters für Deutschland übernehmen zu können. Teilnahmeberechtigt sind auch arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung. Jugendliche, die beabsichtigen, einen Freiwilligendienst zu leisten, müssen sicherstellen, dass dieser Dienst nicht in die Zeit des Auslandsaufenthalts fällt. Geleisteter Grundwehrdienst oder Zivildienst und ein geleistetes freiwilliges soziales, ökologisches oder entwicklungspolitisches Jahr erhöhen die oberen Altersgrenzen entsprechend. Einzelne Berufe im medizinischen und kosmetischen Bereich können in den USA nur mit einer Lizenz ausgeübt werden. Angehörige dieser Berufsgruppen dürfen leider nicht am PPP teilnehmen. Genauere Informationen erteilt die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, die für die Stipendien der jungen Berufstätigen zuständig ist.
Nicht bewerben können sich Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit (auch mit deutsch-amerikanischer Doppelstaatsangehörigkeit) und Inhaber einer Greencard.
Wie bewerbe ich mich?
Die Bewerbungsfrist für das 37. PPP 2020/21 beginnt am Donnerstag, dem 2. Mai 2019 und endet am Freitag, dem 13. September 2019.
Sie können sich während der Bewerbungsphase direkt www.usappp.de online bei der GIZ bewerben oder per Post. Für die postalische Bewerbung verwenden Sie bitte das offizielle Bewerbungsformular. Das Formular muss von Ihnen direkt an die GIZ geschickt werden.
Der Bundestag hat die GIZ mit der Betreuung und Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber sowie der Organisation der Stipendien für die jungen Berufstätigen beauftragt.
Ihre Bewerbung muss spätestens zum angegebenen Stichtag über das Online-Formular www.usappp.de oder mit dem offiziellen Bewerbungsformular bei der GIZ eingegangen sein (Datum des Eingangs, nicht des Poststempels). Bewerbungen per E-Mail sind nichtmöglich. Auch Bewerbungen, die nicht über das Online-Portal der GIZ oder mit dem offiziellen Bewerbungsformular erfolgen, werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben Bewerbungen, die an die Bundestagsverwaltung oder an ein Mitglied des Bundestages gesendet werden, sowie unvollständig ausgefüllte Bewerbungsformulare und Karten, die verspätet oder an eine nicht zuständige Austauschorganisation gesandt wurden.
Wie geht es dann weiter?
Nach Einsendung der Bewerbung erhalten Sie von der GIZ die vollständigen Bewerbungsunterlagen, sofern Sie aufgrund Ihrer Angaben die Teilnahmebedingungen erfüllen. Die Unterlagen senden Sie bitte fristgerecht und vollständig ausgefüllt an die Organisation. Ansprechpartner für persönliche Rückfragen zu Ihrer Bewerbung ist in dieser Phase die für Sie zuständige Austauschorganisation.
Weitere ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte auch dem Online-Angebot der GIZ.
Die Informationen wurden zur Verfügung gestellt mit freundlicher Unterstützung des Referates für Internationale Beziehungen des Deutschen Bundestages: https://www.bundestag.de/ppp