Die Koalitionsfraktionen haben wichtige Verbesserungen der
Wohnungsbauprämie beschlossen. Die Prämie wird ab 2021 angehoben.
Zudem profitieren in Zukunft mehr Personen von der staatlichen
Förderung der Bausparverträge. Der Finanzausschuss des Bundestages
hat gestern einen entsprechenden Änderungsantrag der
Koalitionsfraktionen zum Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung
der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
zugestimmt. Das Gesetz wird heute im Plenum beschlossen.
„Die Wohnungsbauprämie, die als stattlichen Zuschuss in Höhe von 8,8 Prozent
der Aufwendungen für Bausparbeiträge sowie Zinsen auf erspartes Guthaben
gezahlt wird, erhöhen wir auf zehn Prozent. Auch der Erwerb von Anteilen an
einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft bleibt förderfähig und wird mit dem
neuen höheren Prämiensatz gefördert.Darüber hinaus aktualisieren wir die Einkommensgrenzen für die
Förderberechtigung. Diese werden um 36 Prozent von 25 600 Euro auf 35 000
Euro für Alleinstehende und von 51 200 Euro auf 70 000 Euro für Verheiratete
angehoben. Künftig profitieren dadurch mehr Bürgerinnen und Bürger von der
Förderung. Die Höchstgrenzen der jährlich förderfähigen Aufwendungen werden
ebenfalls um 36 Prozent angehoben. Die Verbesserungen der
Wohnungsbauprämie treten am 1. Januar 2021 in Kraft.
Die SPD-Fraktion setzt damit zusammen mit dem Koalitionspartner eine weitere
Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zur Förderung der
Wohneigentumsbildung um.“