Der heimische Bundestagsabgeordnete Bernhard Daldrup (SPD) begrüßt die Initiative der großen Koalition, bei einigen Handwerksberufen die Meisterpflicht wieder einzuführen. Diesen Donnerstag wird der Bundestag über den Entwurf zur Änderung der Handwerksordnung abschließend beraten.
„Damit werden wir den sich verändernden Berufsbildern wieder gerecht. Wir sorgen für hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung und sichern den Fachkräftenachwuchs“, teilt der Abgeordnete mit.
Die Meisterpflicht sichert auch die Qualität für die Kundschaft und leistet einen entscheidenden Beitrag zur beidseitigen Wahrung von Sicherheit und Gesundheit. Außerdem werden Handwerke berücksichtigt, die vom Kulturgüterschutz erfasst werden oder als immaterielles Kulturgut anzusehen sind.
Für folgende zwölf Gewerke wird die Meisterpflicht zunächst wieder eingeführt:
· Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
· Betonstein- und Terrazzohersteller
· Estrichleger
· Behälter- und Apparatebauer
· Parkettleger
· Rollladen- und Sonnenschutztechniker
· Drechsler und Holzspielzeugmacher
· Böttcher
· Glasveredler
· Schilder- und Lichtreklamehersteller
· Raumausstatter
· Orgel- und Harmoniumbauer
„Unser Ziel ist es, dass die Änderung der Handwerksordnung Anfang 2020 in Kraft tritt“, erklärt der Abgeordnete abschließend. Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und erhalten Bestandsschutz. Ob das Gesetz die erhofften Änderungen nach sich zieht, soll in 5 Jahren erneut geprüft werden.