Kommentar zur Bon-Pflicht

Bild: Elias Domsch

Zum Kommentar von Andreas Herholz in der Glocke vom 16. Dezember (siehe unten) gibt der SPD-Bundestagsabgeordnete Bernhard Daldrup folgende Stellungnahme ab:

Was will uns der Autor mit seinen kruden Vergleichen eigentlich sagen? Die Frage stellt sich zum Kommentar der Glocke mit der Überschrift „Änderungen nötig“, der sich mit der Bon-Pflicht befasst. Was hat das Thema mit dem Rücktritt von Harald Christ als Mittelstandsbeauftragter der SPD zu tun? Andreas Herholz will offenbar seinen Frust über die SPD loswerden. Ist das Journalistenpflicht?

Das Kassengesetz gibt es nicht, um Handwerker und Bäcker zu ärgern, sondern wegen milliardenschweren Steuerbetruges. Das Kassengesetz gibt es, um die ehrlichen Handwerker und Bäcker vor diesem Betrug zu schützen. Das Kassengesetz gibt es, um gegen unfairen Wettbewerb vorzugehen, denn gegen 19%igen Umsatzsteuerbetrug, manipulierte Lieferketten (und häufig genug schwarz oder prekär Beschäftigte) kann kein Ehrlicher bestehen.  Es geht nicht um Peanuts, es geht um zweistellige Milliardenbeträge – jedes Jahr durch Kassenmanipulation!

Das Kassengesetz kennt der Wirtschaftsminister seit drei Jahren. Das Gesetz ist im Kabinett und im Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen worden, ebenso im Bundesrat. Was bitte, soll am Opportunismus von Peter Altmaier gut sein?

„Ein Wirtschaftsminister sollte eigentlich ganz im Sinne Ludwig Erhards die Fahne der ‚sozialen Marktwirtschaft‘ hochhalten. Dazu gehören auch faire Wettbewerbsbedingungen in Form gerechten Steuerzahlens: der Ehrliche darf nicht der Dumme sein. Finanz- und Wirtschaftsminister sollten doch in Sachen Fairness an einem Strang ziehen! So verunsichert man alle Akteure. Das ist nicht in Ordnung!“ schreibt dazu der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft Thomas Eigenthaler.

Nach jahrelanger Untätigkeit entdecken die Lobbyisten ihr Herz für den Umweltschutz im Kassenbeleg. Die Erstellung des Belegs kann auch heute schon in elektronischer Form erfolgen, es gibt bereits erste App-Lösungen, der Beleg kann auch der Tüte stehen und natürlich ist das Thermopapier nicht vorgeschrieben. Das Umweltengagement gibt Hoffnung, dass sich die Lobbyisten demnächst für den Verzicht auf Aluminiumfolie, Verbundmaterialien, Kunststoffe, künstliche Aromen, große Umverpackungen, etc. einsetzen.

Als der Bundestag im Dezember 2016 das Kassen-Betrugs-Bekämpfungs-Gesetz beschlossen hat, hieß der Bundesfinanzminister übrigens Schäuble. Danach sind Händler ab dem 1. Januar 2020 u.a. verpflichtet, ihren Kunden einen Beleg auszustellen, wenn sie über eine elektronische Registrierkasse verfügen. Kassenpflicht gibt’s nicht. Über die Anwendung der Ausnahmeregelungen kann gegebenenfalls noch einmal geredet werden.

Zuletzt: Angeblich sind wir Deutschen ja immer die Musterknaben, deshalb sollte etwas, das Österreicher, Polen, Italiener, Briten und andere Staaten können, uns nicht vor unlösbare Probleme stellen.