Gesetzesänderungen zum 01. Januar 2020

Ab morgen beginnt ein neues Jahr, ein neues Jahrzehnt sogar. Und ab morgen treten auch einige Gesetzesänderungen in Kraft, die unser Land für eine gerechtere, solidarischere und klimafreundlichere Zukunft rüsten. Hier ein Überblick:

 

Wohnen muss für alle bezahlbar sein. Wir erhöhen deshalb das Wohngeld zum 1. Januar 2020. Außerdem passen wir den Zuschuss zur Miete künftig alle zwei Jahre automatisch an die Entwicklung der Mietpreise und Einkommen an. Von dieser Wohngeldreform werden rund 660.000 Haushalte profitieren.

 

 

 

 

Selbstbestimmt leben: Welche Leistungen ein Mensch mit Behinderung bekommt, hängt ab 1. Januar 2020 nur noch von seinem ganz persönlichen Bedarf ab – und nicht mehr davon, wo und wie jemand wohnt. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) stärkt damit die Teilhabe und Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderungen.

 

 

 

Wer eine Betriebsrente bekommt und Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlt, hat künftig im Schnitt 300 Euro mehr im Jahr. Wie funktioniert das? Ab Januar 2020 gilt ein sogenannter Freibetrag von 159,25 Euro. Das heißt: Für die ersten 159,25 Euro der Betriebsrente müssen dann überhaupt keine Kassenbeiträge mehr gezahlt werden. Erst über diesem Betrag fallen Beiträge an. Dadurch zahlen alle Betriebsrentnerinnen und -rentner künftig geringere Beiträge. Menschen mit kleinen Betriebsrenten profitieren besonders.

 

 

Wer klimafreundlich unterwegs ist, soll belohnt werden: Wir machen Bahnfahren günstiger! Ab dem 1. Januar 2020 gilt im Fernverkehr der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Heißt: Tickets werden rund zehn Prozent günstiger.

 

 

 

 

Auszubildende sind die Zukunft der Betriebe in unserem Land. Sie lernen und packen mit an. Dafür haben sie einen fairen Lohn verdient! Wir haben lange für eine Mindestausbildungsvergütung gekämpft. Das haben wir im Oktober beschlossen, zum 1. Januar tritt das Gesetz in Kraft!

 

 

 

 

Rund um die Uhr, sieben Tage die Woche erreichbar ab dem 1. Januar 2020: die bundesweit einheitliche Notdienstnummer 116117. Vermittelt in Akutfällen auch Termine bei Haus- und Kinderärzten während der Sprechstundenzeiten und unterstützt bei der Suche nach dauerhaft versorgenden Haus-, Kinder- und Jugendärzten.

 

 

 

 

Wir entlasten Familien und Beschäftigte von Steuern und Abgaben und erhöhen die Leistungen für Familien. Der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer wird angehoben, der Kinderfreibetrag erhöht und auch der Kinderzuschlag verbessert. Damit mehr Netto vom Brutto übrig bleibt.

 

 

 

 

Zum 1. Januar sinkt die Mehrwertsteuer für Periodenprodukte. Das ist zwar finanziell eine vergleichsweise geringe Entlastung für Frauen, gleichzeitig aber ein wichtiger symbolischer Akt auf dem Weg zur (fiskalischen) Gleichstellung.

 

 

 

 

 

Für Angehörige geht die Pflege von Eltern oder Kindern häufig mit einer großen finanziellen Belastung einher. Bislang mussten sie für die Pflegekosten ihrer pflegebedürftigen Eltern oder Kinder aufkommen, wenn diese Hilfen zur Pflege erhalten. Ab Januar 2020 wird auf das Einkommen der Angehörigen erst dann zurückgegriffen, wenn sie mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen – ansonsten werden die Kosten für die Hilfe zur Pflege vom Staat übernommen.

 

 

 

Es nennt sich: Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Es bedeutet: dass ab Januar 2020 doppelt (!) so viel Geld in den schienengebundenen ÖPNV fließt. Dadurch können z.B. Strecken ausgebaut oder U-Bahnhöfe und Tunnel saniert werden. Denn: Beim #Klimaschutz sitzen wir alle im selben Zug.

 

 

 

 

Kein Auf und Ab der Gefühle – nur harte Zahlen. Zum Jahreswechsel gibt es mehr Geld für alle, insbesondere für Familien und Beschäftigte.

 

 

 

 

 

Mehr Infos unter https://www.spdfraktion.de/bilanz-2019