Das Ende des Soli (für fast alle)

Versprochen, gehalten: Der Vorschlag durch Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zum Abbau des Solidaritätszuschlags haben wir beschlossen und ab Beginn des neuen Jahres tritt er in Kraft - zum 1.1.2021 entfällt nun der Soli für fast alle. Das Gesetzt setzt um, was die Koalition in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen und versprochen hat: Mehr als 90 Prozent aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen von 2021 an keinen Soli mehr bezahlen. Millionen Bürger werden so finanziell deutlich entlastet – insbesondere Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen und Familien.

Versprochen, gehalten: Der Vorschlag durch Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zum Abbau des Solidaritätszuschlags haben wir beschlossen und ab Beginn des neuen Jahres tritt er in Kraft – zum 1.1.2021 entfällt nun der Soli für fast alle. Das Gesetzt setzt um, was die Koalition in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen und versprochen hat: Mehr als 90 Prozent aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen von 2021 an keinen Soli mehr bezahlen. Millionen Bürger werden so finanziell deutlich entlastet – insbesondere Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen und Familien.

Das Gute: Die dann höheren Nettoeinkommen stärken die Binnenkonjunktur, was für Deutschlands Wirtschaft wiederum von großem Nutzen ist. Nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt der Zuschlag. Auch viele Selbständige und Gewerbetreibende, die der Einkommensteuer unterliegen, zahlen ihn zum 1.1.2021 nicht mehr. Das setzt Anreize für Investitionen und neue Arbeitsplätze. Die reichsten zehn Prozent werden den Soli aber weiterzahlen – in voller Höhe allerdings nur die 3,5 Prozent der Superreichen. Sie sollen ihren Beitrag leisten für Zukunftsinvestitionen: in Chancen für unsere Kinder, in Klimaschutz, Forschung und Entwicklung.

 Zum Inhalt:

Wer jährlich weniger als 16.956 Euro an Einkommen- oder Lohnsteuer zahlt, wird ab nächsten Jahr den Soli nicht mehr zahlen müssen. Bei zusammen Veranlagten beträgt die Grenze 33.912 Euro. Nach geltendem Recht wird der Zuschlag erhoben, wenn die tarifliche Einkommensteuer den Betrag von 972 Euro bzw. 1944 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung) übersteigt. Das wird durch eine entsprechende Anhebung der Freigrenze für die Einkommensteuer erreicht, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt.

Übersteigt die tarifliche Einkommensteuer die Freigrenze, wird der Solidaritätszuschlag nicht sofort in voller Höhe, also mit 5,5 Prozent der Einkommensteuer, erhoben. Stattdessen wird er für rund 6,5 Prozent der verbleibenden Soli-Zahlenden ebenfalls abgesenkt, allerdings bei steigenden Einkommen mit abnehmender Wirkung. Dazu wird die sogenannte Milderungszone angepasst, so dass das Gesetz bis weit in die Mittelschicht wirkt.


Zwei Beispiele:

Für ledige sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer entfällt der Solidaritätszuschlag vollständig bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 Euro. Erst ab einem Bruttojahreslohn von 109.451 Euro muss weiterhin der volle Soli entrichtet werden. Ab 73.874 Euro fällt der Solidaritätszuschlag in der Milderungszone nur noch zum Teil an.

Eine Familie mit zwei Kindern (alleinverdienende Arbeitnehmerin bzw. alleinverdienender Arbeitnehmer) muss erst ab einem Bruttojahreslohn von 221.375 Euro den vollen Solidaritätszuschlag entrichten, ab 151.990 Euro wird er in der Milderungszone nur noch zum Teil erhoben. Bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 Euro zahlt die Familie gar keinen Solidaritätszuschlag mehr.

Wichtig dabei ist aber: Das sind zwei Beispiele unter bestimmten Bedingungen. Denn grundsätzlich kommt es nicht auf das Bruttojahreseinkommen, sondern auf das zu versteuernde Jahreseinkommen an. Das unterscheidet sich natürlich, zum Beispiel durch Ehegattensplitting, Kinderfreibeträge, Werbungskosten etc.

So gibt es eine deutliche finanzielle Stärkung für die allermeisten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Allerdings: Eine Abschaffung auch für die einkommensstärksten zehn Prozent der Soli-Zahlenden, also etwa den Vorstand eines Dax-Konzerns, würde zusätzlich rund 11 Milliarden Euro jährlich kosten und lediglich die Nettoeinkommen von Spitzenverdienern weiter erhöhen. Und für Steuergeschenke an Einkommensmillionäre steht die SPD-Bundestagsfraktion nicht zur Verfügung.

 

Wenn Du wissen willst, wieviel Du in Zukunft nicht mehr als Soli zahlen wirst, kannst du auf der Seite des Bundesfinanzministeriums Dein zu versteuerndes Einkommen angeben und der Rechner sagt Dir direkt, um wieviel du künftig entlastet wirst: Zum Bundesfinanzministerium