Dank an alle Einsatzkräfte zum Tag des Notrufs. Wir schaffen mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter

Der 11. Februar ist der Europäische Tag des Notrufs. Wo auch immer in der Europäischen Union ein Mensch in Not ist, kann er oder sie die Rufnummer 112 wählen und erhält Hilfe. Der Tag des Notrufs ist aber auch ein Tag, an dem ich ausdrücklich den vielen haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften danken möchte, die bei Feuerwehr, Rettungsdiensten, Polizei und THW täglich ihr Bestes geben.

Zu diesem Anlass weise ich auch auf eine Gesetzesänderung hin, die der Bundestag Ende Januar beschlossen hatte und die mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter schafft.

Sie können künftig im Notfalleinsatz auch in Abwesenheit des Notarztes oder der Notärztin in eigenverantwortlich heilkundliche Hilfsmaßnahmen durchführen, ohne gegebenenfalls Strafen fürchten zu müssen.

Wenn Notfallsanitäterinnen und -sanitäter gerufen werden, kommt es auf jede Sekunde an. Sie sind oft als Erste vor Ort und müssen daher bis zum Eintreffen des Notarztes anhand ihres erlernten Wissens Notfallpatientinnen und -patienten umfassend versorgen können.

Bislang konnten sie im Fall von lebensbedrohlichen Zuständen von Patienten ihr lebensrettendes Wissen nur auf Anweisung eines Notarztes einsetzen. Sie mussten sich in diesem Fall auf einen rechtfertigenden Notstand berufen und ihr Handeln gegebenenfalls gerichtsfest begründen.

Wir haben diesen Zustand auf Drängen von der SPD beendet, die im Bundesrat mit ihrer Initiative den Stein ins Rollen gebracht hatten. Die Gesetzesänderung ist auch und gerade im Interesse einer bestmöglichen Versorgung von Patientinnen und Patienten unerlässlich.