„Lieferkettengesetz kommt, aber noch viel Raum zur Verbesserung“

(v.l.n.r.): Burkhardt Engelke (Weltladen/ Sprecher der Steuerungsgruppe der Fair-Trade-Stadt Ahlen), Volker Nicolai-Koß (DGB-Regionsgeschäftsführer) und Bernhard Daldrup (SPD-Bundestagsabgeordneter)

Anfang März wurde ein Regierungsentwurf eines Gesetzes vorgestellt, das Lieferketten besser reglementieren und kontrollieren soll. Neben aller Freude über das Vorhaben, den Schutz von Arbeitnehmer:innen, Umwelt sowie von Menschenrechten entlang der gesamten Lieferkette gesetzlich festzuhalten, kommt auch Kritik auf: „Es gibt nun endlich einen Entwurf zum Lieferkettengesetz, aber dort gibt es noch einiges zu verbessern. Deutsche Unternehmen sollten zuvörderst dafür einstehen, dass es in der gesamten Lieferkette nicht zu Menschenrechtsverletzungen und Folgeschäden durch Umweltverschmutzung bei der Produktherstellung kommt“, so Burkhardt Engelke, Sprecher der Steuerungsgruppe der Fair-Trade-Stadt Ahlen.

Kritisch betrachtet man bei der Steuerungsgruppe neben der Ermittlung der Bußgelder durch eine Behörde im Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums auch die Tatsache, dass zunächst nur Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeiter:innen in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen. „Viele Betriebe rutschen da durch das Raster, auch wenn der Geltungsbereich bis 2024 auf Unternehmen ab 1000 Mitarbeiter:innen ausgeweitet wird. Wir hätten uns die Schwelle schon bei 500 gewünscht“, gibt auch Manfred Kreutz als Vertreter der IG Metall zu Bedenken.

Auch der DGB im Münsterland betont die Bedeutung eines Lieferkettengesetzes: „Es geht uns dabei ganz konkret um die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen bei der Herstellung von Produkten und um die Einhaltung von ILO-Arbeitsnornen. Es ist gut, dass nun ermöglicht wird, dass Gewerkschaften oder Nichtregierungsorganisationen die Ansprüche eines Betroffenen im eigenen Namen geltend machen können“, stellt DGB-Regionsgeschäftsführer Volker Nicolai-Koß klar.

„Profite der Betriebe dürfen nicht vor den Menschenrechten und dem Umweltschutz stehen. Der Nationale Aktionsplan (NAP), der zuvor freiwillige Verpflichtungen vorsah, war zuvor gescheitert. Wenigstens darin ist der nun vorliegende Entwurf seinem gedanklichen Vorgänger voraus.  Es ist bekannt, dass wir bei den zivilrechtlichen Haftungsregelungen sowie beim Geltungsbereich entlang der gesamten Lieferkette als SPD-Bundestagsfraktion gern weitergehende, eindeutigere Regelungen hätten. Auch im Bereich des Umweltschutzes hätten wir uns nachhaltigere Regelungen vorstellen können. Mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier war bisher leider nicht mehr möglich. Wir werden die vorgebrachten Punkte auch weiterhin für ein umfassendes Lieferkettengesetz verfolgen. Dennoch hält der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form bereits viele Durchsetzungsmöglichkeiten offen.“, so Bernhard Daldrup, SPD-Bundestagsabgeordneter im Kreis Warendorf.

Nachbesserungen des Entwurfes sind in vielen Bereichen weiterhin dringend nötig. „Hoffentlich geschieht das noch in dieser Legislaturperiode“, sind sich Engelke, Nicolai-Koß und Daldrup einig.