Änderungen am Infektionsschutzgesetz

Immer noch gehört die Corona-Pandemie zur täglichen Begleitung. Das kann uns keine Ruhe lassen und wir sind gefordert. Die Infektionszahlen steigen weiter, die Intensivbetten werden knapp, endlich steigen die Impfzahlen deutlich, aber reicht das?
Wir meinen: nein. Das ist jetzt nicht ausreichend. Mehr als 80.000 Menschen sind bereits durch das Virus gestorben. Wir müssen handeln und dafür bundeseinheitliche Regelungen schaffen.

Wir müssen den Menschen jetzt einen Weg aufzeigen, wie es konkret weitergeht. Mit unserer Entscheidung werden wir hoffentlich ab dem Sommer unser Leben mit nur noch wenigen Einschränkungen führen können. Wir brauchen Hoffnung, keine Horrorgeschichten. Mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes schaffen wir diese Woche die gesetzlichen Grundlagen, um die dritte Welle der Pandemie zu brechen und die Lage in den Griff zu bekommen.

Klar, über verschiedene Maßnahmen kann man kontrovers diskutieren. Aber wenn die Inzidenz auf über 100 in einer Stadt bzw. Landkreis steigt, werden auch weitere Kriterien kritische Grenzen erreicht oder überschritten haben. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in Verhandlungen mit dem Koalitionspartner, der sich leider überwiegend mit seinen Personalfragen befasst, einige Verbesserungen zum ursprünglichen Gesetzentwurf erreicht, die sich im Anschluss an diesen Text finden. Wichtig ist auch, dass die Maßnahmen bis zum 30. Juni 2021 befristet sind. Des Weiteren wird es Ausnahmen für geimpfte Personen geben, die in einer Rechtsverordnung des Bundes geregelt werden sollen. Diese bedarf der Zustimmung des Bundestages.

Ich glaube, dass es möglich ist, die Pandemie zeitnah zu überwinden. Das hat dann sicherlich viel mit Impfen, Testen, Nachverfolgen zu tun, allerdings sind nicht nur politische Entscheidungen dafür erforderlich. Auch das Verhalten von uns allen, unsere gesellschaftliche Verantwortung gehört dazu und sie betrifft uns alle.

 


Im Einzelnen konnten wir noch folgende Themen in dem Paket verhandeln und erreichen:

  • Unabhängig von der Inzidenz nehmen wir die Unternehmen beim Thema Arbeitsschutz noch stärker in die Pflicht. Denn auch am Arbeitsplatz gilt, dass wir Kontakte drastisch reduzieren und sicherer machen müssen. Wir schreiben deshalb Homeoffice, wo es möglich ist, noch verbindlicher als bisher vor. Und wir verpflichten Arbeitgeber, den Beschäftigten zweimal (statt nur ein-mal) pro Woche einen Corona-Test anzubieten, wo Homeoffice objektiv nicht möglich ist. Schutz der Beschäftigten ist wichtiger als Profitinteressen der Unternehmen.
  • Uns als SPD war es dabei wichtig, dass bei den Kontaktbeschränkungen das Prinzip „Außen vor Innen“ greift. Deshalb ist Sport und Bewegung im Freien weiter möglich. Kinder können in Gruppen bis zu 5 Kindern gemeinsam mit einem ·getesteten Trainer im Freien Sport treiben.
  • Dazu gehört, dass ab einer 7-Tage-lnzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in einem Landkreis Ge-schäfte und Einrichtungen schließen müssen und private Zusammenkünfte begrenzt werden. Zudem wird eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 22 Uhr und 5 Uhr eingeführt. Zwischen 22 und 24 Uhr kann eine Person aber weiterhin Spazieren gehen oder Sport treiben. ,,Test, click and meet“ wird im lnzidenzbereich von 100-150 weiter möglich sein und Abhol- und Lieferdienste bleiben erlaubt.
  • Um Schülerinnen und Schüler, insbesondere aber auch ihre Eltern und das Schulpersonal zu schützen, gehen Schulen im lnzidenzbereich von 100-165 in den Wechselunterricht und müssen ab einer Inzidenz 165 in den Distanzunterricht.
  • Kinder und Jugendliche leiden besonders unter den Einschränkungen im Kita- und Schulbetrieb. Wir werden deshalb ein 2 Milliarden Euro schweres Corona-Aufhol-Paket für Kinder und Jugendliche beschließen und in den Nachtragshaushalt aufnehmen! Dabei müssen aufgetretene Lernrückstände in den Blick genommen und Nachhilfeangebote geschaffen werden. Auch zusätzliche soziale Arbeit in den Bildungseinrichtungen und schwerpunktmäßig im Umfeld von Schulen mit besonderen sozialen Herausforderungen werden gefördert. In den Schulferien werden wir kinder- und jugendgerechte Bildungs- und Erholungsangebote unterstützen.
  • Viele Familien leiden unter der Doppelbelastung von Homeoffice und Homeschooling. Um hier etwas Erleichterung zu schaffen, weiten wir den Rechtsanspruch auf Kinderkrankentagegeld aus: künftig sind 30 Tage pro Kind möglich (10 mehr als bisher), für Alleinerziehende 60 Tage (20 mehr als bisher).
  • Die Einschränkungen sind bis zum 30. Juni befristet. Außerdem wird es Ausnahmen für geimpfte Personen geben, die in einer Rechtsverordnung des Bundes geregelt werden sollen. Diese bedarf der Zustimmung des Bundestages.
  • Auch für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung haben wir Verbesserungen erreicht: die Assistenzkräfte zählen nunmehr mit den Betreuten wie ein Haushalt.
  • Die Notbremse wirkt unmittelbar, aber wir haben die Möglichkeit zur vorbeugenden Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht durchgesetzt.
  • Schließlich: Nichts wird beschlossen ohne die Zustimmung des Bundestages. Es gibt also gerade keinen Blankoscheck für die Regierung.