Kreis Warendorf: Knapp 100 Millionen Euro an Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes bisher ausgezahlt

Wirtschaftshilfen in Höhe von rund 99,3 Millionen Euro sind seit Beginn der Pandemie an Unternehmen und Soloselbstständigen im Kreis Warendorf gegangen. Mehr dazu erfahrt ihr in dieser Pressemitteilung.

Seit Beginn der Corona-Pandemie bis zum Stichtag 25. Januar 2022 sind Wirtschaftshilfen in Höhe von rund 99,3 Millionen Euro an Unternehmen und Soloselbstständigen im Kreis Warendorf ausgezahlt worden. Das teilt der örtliche SPD-Bundestagsabgeordnete Bernhard Daldrup mit. Die Mittel sind vom Bund im Rahmen der November- und Dezemberhilfe, der Überbrückungshilfe sowie der Neustarthilfe bereitgestellt worden.

„Immer noch sind viele Branchen von den Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie schwer getroffen. Gastronomie, Einzelhandel, Soloselbstständige und Kulturschaffende haben nach wie vor mit Umsatzeinbußen zu kämpfen. Die Bundesregierung lässt die Betroffenen nicht in Stich. Die laufenden Hilfsprogramme haben wir zuletzt abermals verlängert – zunächst bis Ende März 2022. Wir werden die Wirtschaft finanziell unterstützen, solange das nötig ist“, so Daldrup.

Seit Beginn der Corona-Pandemie bis zum 25. Januar 2022 sind im Kreis Warendorf rund 1400 Anträge auf November- und Dezemberhilfe bewilligt und knapp 23 Millionen Euro ausgezahlt worden. Im Rahmen der Überbrückungshilfe I, II, III sowie III Plus haben heimische Unternehmen und Soloselbstständige rund 72,8 Millionen Euro erhalten. Insgesamt sind bisher 2335 Anträge auf Überbrückungshilfe bewilligt worden. Des Weiteren sind 635 Anträge auf Neustarthilfe mit einem Volumen von ca. 3,5 Millionen Euro positiv beschieden worden.

Daldrup weist darauf hin, dass die Bundesregierung die Programme stets an die neuen Entwicklungen anpasst.

Die Überbrückungshilfe III Plus wird im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt. Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin die Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung gibt es im Rahmen der Überbrückungshilfe IV einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss.

Ebenfalls fortgeführt wird die bewährte Neustarthilfe für Soloselbständige. Mit der Neustarthilfe 2022 können Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.